§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der BaronGeisler Management GmbH – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und ihren Auftraggebern.
Allen AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Es gelten ausschließlich die AGB des Auftragnehmers. Die AGB gelten auch für vertraglich vereinbarte online Formate.
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der besseren Lesbarkeit und meint selbstverständlich alle Personen gleichermaßen.
§ 2 Leistungen
Inhalt, Umfang und Durchführungsformat der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem letzten wirksamen, dem Auftraggeber schriftlich unterbreiteten Angebot unter Berücksichtigung nachträglicher, schriftlicher Änderungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsvorgaben des Auftraggebers hinsichtlich Inhalt, Umfang und Durchführungsformat der Leistung zu prüfen und diesen Rechnung zu tragen, soweit ihm dies im Rahmen seiner Zeitplanung zumutbar ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
§ 3 Pflichten zur Mitwirkung der Parteien
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Auch die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistungen, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 6 Bewertung durch Teilnehmer
Im Sinne einer stetigen Qualitätsverbesserung hat der Auftraggeber die ihm zugehörigen Veranstaltungsteilnehmer anzuhalten, eine Bewertung der Leistungen des Auftragnehmers vorzunehmen.
§ 7 Kündigung / Stornierung
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag durch den Auftraggeber jederzeit, durch den Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Stornierungen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 30 Tage vorher: kostenfrei
Ab 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Gesamthonorars
Ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% des Gesamthonorars
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Schuldnermehrheit
Das Honorar für die Leistungen des Auftragnehmers wird innerhalb eines Angebots oder Dienstleistungsvertrages als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
Alle Forderungen werden mit Rechnungseingang fällig und sind spätestens 14 Tage ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit von sich selbst, seinen Erfüllungsgehilfen und seinen gesetzlichen Vertretern; ausgenommen sind Schäden an Körper, Gesundheit und Leben.
§ 10 Rechtswahl / Nebenabreden / Schriftform
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von jedem, in diesen AGB formuliertem Schriftformerfordernis, kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.