Die Botschaften von vereinzelten Personalberatern, die anhaltende Pandemie zu nutzen, um sich betriebsbedingt von Beschäftigten zu trennen, nehmen fast täglich in den sozialen Medien zu. Dabei nimmt man insbesondere jene Beschäftigten in die Trennungsempfehlung, die bereits seit Jahren unliebsam auffallen, ihre Arbeitsleistungen nicht erbringen und das Betriebsklima negativ beeinflussen.
Es mag durchaus nachvollziehbare Gründe für diese Argumentation geben, sie geht aber gerade in der aktuellen Situation diametral an der Verantwortung von Unternehmen ihren Beschäftigten gegenüber vorbei. Betriebsbedingte Kündigungen als Substitut für eine grundsätzlich instabile unternehmerische Entscheidungs- und Führungskompetenz zu thematisieren, bringt weder Unternehmen noch Beschäftigte weiter. Unternehmen haben in dieser Pandemiephase, die für uns ALLE von Unsicherheiten/Existenzbedrohungen geprägt ist, eine beschäftigungssichernde und eine soziale Verantwortung ihren Beschäftigten gegenüber. Regelmäßige ehrliche Informationen über die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens und seiner Perspektiven, konstruktive Auseinandersetzung mit Mitarbeitern, die nicht so mitziehen, wie man dies erwartet, nachhaltige Angebote von Qualifizierungen in der Phase von Kurzarbeit, verbindliche Zielvereinbarungen, ernstgemeinte Mitarbeitergespräche sind nur ein Auszug dessen, was Personalabteilungen aktuell proaktiv mit aller Konsequenz an ihre Gesamtbelegschaft herantragen sollten. Wenn dann immer noch zu konstatieren ist, dass jemand nicht mehr ins Gefüge passt, kann eine Trennung immer noch ehrlich und wertschätzend angegangen werden.