Überall sehe ich gerade Urlaubsbilder – aber nun nicht mehr nur 2-mal im Jahr – vielmehr permanent. Jedoch sind es nicht nur Bilder von Menschen, die am Strand liegen – es sind Bilder von Menschen in den schönsten Urlaubsregionen mit Laptop am Tisch sitzend oder auf einer Liege die Tatstatur bezwingend. „Workation“ nennt sich das.
Dieser neue Trend erklimmt derzeit fast die Spitze des Gestaltungsspielraums in puncto freie Arbeitsplatzwahl. Mitarbeitende, die in Genuss dieses Angebots kommen, haben die Möglichkeit an den Erholungsurlaub im Reiseland Arbeitstage „anzuhängen“ und im Urlaubsland den Aufenthalt zu verlängern und direkt in den Arbeitsmodus aus dem relaxten Zustand heraus zu wechseln. Ein denkbar spannendes Modell, bei dem ggf. der Erholungsfaktor noch ein wenig länger anhält.
Doch leider ist auch dieser Traum nicht ganz so einfach umsetzbar wie es scheint.
Das, was sich für uns als Mitarbeitende entspannt und interessant anhört, ist umso bürokratischer und mit einigen Fallstricken für den Arbeitgeber verbunden. Das beginnt bei der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Reiseland, geht über Steuerthematiken und SV-Beiträge und endet beim Thema Datenschutz.
Und auch im Sinn der Fairness sollte man das Angebot genauer betrachten – Haben alle Mitarbeitenden im Unternehmen diese Möglichkeit des mobilen Arbeitens als zwingende Voraussetzung für Workation? Oder wird es nur selektiv für bestimmte Gruppen unterbreitet? Dies gilt es vorher kritisch zu prüfen, denn es kann sich durchaus auf die Zufriedenheit auswirken.
Nichtdestotrotz, können wir uns sicher einig sein, dass es vor allem im Kampf um die besten Köpfe, ein durchaus attraktives Angebot ist! Und wer würde nicht gerne seinen Urlaub um ein paar Tage am Strand verlängern?
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