Wertschätzende

Trennungskonzepte

  • Wir unterstützen Unternehmen und Betriebsräte, Personalabbau wertschätzend zu gestalten.
  • Wir unterstützen Menschen, ihre persönliche und berufliche Veränderung zu planen und erfolgreich umzusetzen.
  • Unsere Auftraggeber und Mandanten schenken uns ihr Vertrauen, wir gewährleisten ihnen Qualität. Erfolg entsteht aus Partnerschaft!
Für Mitarbeiter

Ehrliche Information und Transparenz von Anfang an, durchgehende Ansprechbarkeit, Einlassen auf persönliche Belange, individualisierte Beratung zur beruflichen Neuorientierung und Umsetzung persönlicher Zielvorstellungen

Projektmanagement

Erarbeitung Veränderungskonzeption, zeitlicher und inhaltlicher Rahmen, Vorbereitung Fach- und Führungskräfte auf Trennungsmaßnahmen, Training von Kündigungsgesprächen, Koordination Arbeitsmarktakteure, Durchführung Antragstellungen

Unser

Team

Wir können keinen individuellen Erfolg garantieren, aber wenn wir ein Veränderungsprojekt annehmen, dann auf der Basis fundierter Prozesse und umfangreicher Beratungs- und Transformationserfahrung. Unser Team unterstützt alle unternehmerischen Akteure mit bewährten Lösungsansätzen und mit besonderer Ausrichtung auf jene Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Denn im Vertrauen auf die Informationen, die wir gemeinsam mit den Betriebsparteien zu rechtlichen, inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen aufgelegt haben, entscheiden sich Mitarbeiter für die Annahme eines Veränderungsangebotes.

Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

Wilhelm von Humboldt

Freiwilligenprogramme

Trennung in beidseitigem Einvernehmen

Freiwilligenprogramme werden bei Personalabbau immer beliebter. Ihnen zugrunde gelegt ist das Prinzip der sog. „doppelten Freiwilligkeit“. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anbieten, der Arbeitnehmer kann diesen annehmen oder ablehnen. Zur Entscheidungsfindung wird dem Arbeitnehmer eine individuelle externe Beratung zur Seite gestellt. Entscheidet sich der Mitarbeiter für einen Arbeitgeberwechsel, erhält er in der Regel eine Abfindung und eine NewPlacementberatung. Die einvernehmliche Trennung wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart.

Vorteile

für Mitarbeiter

Mitarbeiter können für sich eine Bewertung vornehmen, ob sie im Unternehmen verbleiben oder sich perspektivisch verändern möchten. Eine professionelle Orientierungs- und NewPlacementberatung steht ihnen im Rahmen der Entscheidungsfindung und der möglichen Neuorientierung am Arbeitsmarkt zur Seite.

Vorteile

für Unternehmen

Das Unternehmen kann Mitarbeiter in den Fokus nehmen, von denen es sich tatsächlich trennen will. Eine Sozialauswahl und betriebsbedingte Kündigungen können so vermieden werden. Gemäß dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ kann das Unternehmen vermeiden, dass von ihm ungewollte Aufhebungsverträge geschlossen werden.

Transferagentur

Beratung während der individuellen Kündigungsfrist

Das Instrument der Transferagentur bietet sich dann an, wenn die Freisetzung der betroffenen Mitarbeiter bevorzugt erst mit Ablauf der individuellen Kündigungsfrist erfolgen soll.

Zielsetzung der Transferagentur ist, dass die Mitarbeiter frühzeitig fachkundige Unterstützung zur beruflichen Neuorientierung erhalten, die Trennungssituation individuell verarbeiten und nach Absprache noch während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in eine neue Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber einmünden.

Die Beratung der Mitarbeiter findet während der Arbeitszeit statt; das personalabgebende Unternehmen hat dazu die Mitarbeiter freizustellen. Eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich (siehe dazu auch § 110 Sozialgesetzbuch SGB III).

Transfergesellschaft

Beschäftigungssicherung und Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven

An die Stelle von betriebsbedingten Kündigungen tritt das Angebot zum Übergang in eine Transfergesellschaft. Die betroffenen Mitarbeiter wechseln auf der Grundlage des sog. Dreiseitigen Vertrages in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Transfergesellschaft.

Hier haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten auf der Basis einer wirtschaftlichen Absicherung durch fachkundige Beratung aus der Transfergesellschaft heraus in ein neues Beschäftigungs-verhältnis zu wechseln.

Eine finanzielle Förderung der Transfergesellschaft über das sog. „Transferkurzarbeitergeld“ der Agentur für Arbeit ist auf der Basis eines Sozialplans und aufgrund von Betriebsänderungen gemäß § 111 Betriebsverfassungs-gesetz (BetrVG) ff möglich. (siehe dazu auch § 111 Sozialgesetzbuch SGB III).

Die BaronGeisler Management GmbH ist für ihre Transfermitarbeiter Arbeitgeber und Dienstleister zugleich. Alle Aktivitäten werden eng mit den betroffenen Mitarbeitern abgestimmt. Der Mitarbeiter entscheidet aber für sich selbst, welchen Weg er mit Unterstützung der Personalberater gehen will!

Eine Kombination von Transferagentur und Transfergesellschaft ist möglich. Dadurch verlängert sich nicht nur der Beratungszeitraum, sondern innerhalb der Transferagentur können weiterbildende- und vermittlungsorientierte Maßnahmen so vorbereitet werden, dass sie innerhalb der Transfergesellschaft unmittelbar fortgesetzt oder gestartet werden können.

Im Idealfall wird durch eine erfolgreiche Transferagentur die Zahl derjenigen reduziert, die in die Transfergesellschaft wechseln. Zudem kann die individuelle Verweildauer in der Transfergesellschaft erheblich reduziert werden. Das minimiert die Kosten der Transfergesellschaft und es erhöht die Prämienleistungen für die Transfermitarbeiter.

NewPlacement

Impulsgeber für anstehende berufliche Veränderung

Die NewPlacement-Beratung unterstützt Fach- und Führungs-kräfte in einer Situation, die durch den Wegfall verlässlicher beruflicher Strukturen gekennzeichnet ist.

Gemeinsam mit unseren Klienten entwickeln wir neue berufliche Perspektiven und Ziele. Es gilt, neue Wege aufzuzeigen, Hand-lungsoptionen zu erarbeiten Erfolge und Misserfolge zu kontrol-lieren und als Coach unseren Klienten bis zu einem neuen Arbeitsplatz – auf Wunsch auch innerhalb der Probezeit – zu begleiten.

Eine transparente Trennungskultur fördert konfliktfreie / konflikt-arme Trennungen und die Vermeidung von langwierigen Rechts-streitigkeiten.

OrientierungsBeratung

Klarer sehen, Entscheidungen vorbereiten

Mit diesem Beratungsangebot unterstützen wir Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der betriebsinternen Bekanntgabe von Personal-anpassungsmaßnahmen das persönliche Gespräch mit einem neutralen Partner wünschen.

Im Zentrum der Gespräche steht die persönliche Situation eines jeden einzelnen Mitarbeiters in der Phase des abzusehenden Veränderungsvorhabens des Arbeitgebers. Dabei stehen Fragen nach dem Umgang mit der Situation, nach familiären Zielvor-stellungen, nach fachlicher Qualifikation, nach Veränderungs-bereitschaft und der individuellen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Fokus.

Das Beratungsangebot ist ein freiwilliges Angebot für Mitar-beiter, es ist auf Wunsch anonymisiert und kann Veränderungs-wünsche/-vorhaben koordinieren und befördern. In Abstimmung mit den Betriebsparteien kann es konzeptionell erweitert werden.

Was zeichnet uns nach Kundenmeinung aus!

Als Personalberatungsgesellschaft verfügen wir über ein breites und bewährtes
HR-Know-How in der Rekrutierung und Trennung von Mitarbeitern. So wissen wir
aus unserer Beratungspraxis auch was Arbeitgeber erwarten – fachlich und persönlich!

Für uns sprechen …

Unsere

Leistungen

Wir unterstützen Sie in der Planung, Umsetzung und Steuerung von Personalanpassungsmaßnahmen im Rahmen betrieblicher Veränderungsprozesse / Restrukturierungen. Dafür stehen exemplarisch:

  • Beratung zur Transferagenturen gemäß § 110 Sozialgesetzbuch (SGB) III
  • Beratung zu Transfergesellschaften gemäß § 111 Sozialgesetzbuch (SGB) III
  • Information und Beratung zu Sozialplänen / Transfersozialplänen
  • Einrichtung und Organisation von Transferagenturen / Transfergesellschaften
  • Planung und Steuerung des gesamten internen und externen Kommunikationsprozesses
  • Vorbereitung auf Kündigungsgespräche
  • Koordination Gespräche mit örtlichen Agenturen für Arbeit
  • Beantragung von Fördermitteln der Agentur für Arbeit
  • Gestaltung der Kommunikation nach innen und außen

Glossar

rechtliche Rahmenbedingungen

Zur Wahrnehmung von Leistungen der Transferagentur/ Transfergesellschaft ist eine Arbeitsuchend-Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich.

Meint die Erhöhung das sog. Transferkurzarbeitergeldes der Agentur für Arbeit – 60 % – 67 % – Die Höhe der Aufstockung wird innerhalb des Sozialplans durch die Betriebsparteien vereinbart.

Ist der förderrechtliche „Arbeitsbegriff“ der Agentur für Arbeit für die sog. Transfergesellschaft. Der Rechtsträger der beE ist das Unternehmen, das die Transfergesellschaft organisiert.

Auf Basis des Dreiseitigen Vertrages wechseln Mitarbeiter in die Transfergesellschaft. Der Dreiseitige Vertrag führt drei Vertragspartner: den in die Transfergesellschaft wechselnden Mitarbeiter, das personalabgebende Unternehmen und den Träger der Transfergesellschaft.

Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.

Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 106 bis § 113 BetrVG). Der Interessenausgleich im Sinne von § 112 BetrVG ist das Einvernehmen zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat über Art und Ausmaß einer vom Unternehmer gewollten Betriebsänderung. Eine Betriebsänderung ist dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Funktionsweise des Betriebs sich grundlegend ändern wird und ein Betriebsrat existiert. Durch den Interessenausgleich hat der Betriebsrat eine Einflussmöglichkeit auf die Willensbildung des Unternehmers, die er im Interesse der möglichen Gewinner wie zum Schutz der möglichen Verlierer einer Betriebsänderung ausnutzen soll.

Die Teilnahme an einem zweitägigen Profiling ist eine der persönlichen Voraussetzungen zum Wechsel in die Transfergesellschaft und zum Bezug des sog. Transferkurzarbeitergeldes der Agentur für Arbeit. Innerhalb des Profilings erheben wir Daten Ihres bisherigen beruflichen Werdeganges, wir erfassen erste fachliche und persönliche Kompetenzmerkmale, besprechen in einem persönlichen Gespräch erste Aspekte Ihrer beruflichen Neuorientierung und erfassen Ihre Erwartungshaltung an die Transfergesellschaft. Eine zweite Voraussetzung zum Übergang in die Transfergesellschaft ist die sog. Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit. Innerhalb des Profilings beauftragen Sie die BaronGeisler Management GmbH die Arbeitssuchendmeldung für Sie vorzunehmen.

Berufliche Weiterbildungen spielen innerhalb der Transfergesellschaft eine erhebliche Rolle. Das heißt aber nicht, dass jeder Transfermitarbeiter eine Weiterbildung zu absolvieren hat. Grundsätzlich aber ist entscheidend, ob der Transfermitarbeiter überhaupt die Bereitschaft hegt, eine berufliche Weiterbildung zur Verbesserung seines Qualifikationsprofils wahrzunehmen. Für Weiterbildungen wird in der Regel innerhalb des Sozialplanes ein Budget für jeden Transfermitarbeiter festgelegt.

Häufige Fragen

und Antworten

Nein, die Wahrnehmung des Angebotes von Transferagenturen und /oder Transfergesellschaften erfolgt auf freiwilliger Basis.

Im Rahmen von Transfergesellschaften wird das bestehende Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und zeitgleich ein neues, befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger der Transfergesellschaft begründet.

Im Rahmen von Transferagenturen sind die Mitarbeiter nach wie vor im Unternehmen beschäftigt, es gilt der geschlossene Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Der sog. Dreiseitige Vertrag stellt die vertragliche Grundlage für den Wechsel dar. Innerhalb dieses Vertrages heben Sie das Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber unwiderruflich auf und begründen gleichzeitig ein neues, befristetes Beschäftigungsverhältnis mit der BaronGeisler Management GmbH.

Innerhalb der Transfergesellschaft sind sie nicht operativ tätig. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit uns an Ihrer beruflichen Neuorientierung und Neuplatzierung erfolgreich zu arbeiten. Sie nehmen nach Absprache Beratungstermine mit uns wahr, besprechen und planen im Bedarfsfall erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen. Wir unterstützen Ihre persönlichen Arbeitgeberansprachen und Ihre Bewerbungsaktivitäten. Wir bereiten Sie umfassend auf Vorstellungsgespräche vor. Vor allem aber sind wir für Sie vertrauensvoller Ansprechpartner auch in Phasen von persönlichen Krisen aufgrund der Veränderungssituation.

Das Nettoentgelt wird auf der Basis eines im Dreiseitigen Vertrag aufgeführten Bruttoentgelts berechnet. Auch dieses wird durch die Betriebsparteien vorgegeben und beinhaltet ausschließlich nur sozialversicherungspflichtige Bezüge.

Ja, aber das sog. Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit – macht 60% – 67% des monatlichen Nettoentgelts aus- ist eine Lohnersatzleistung, die es nicht zu versteuern gilt. Der eigentliche sog. Aufstockungsbetrag unterliegt der Besteuerung.

Transfermitarbeiter arbeiten auf Kurzarbeit null. Innerhalb der Transfergesellschaften gibt es Präsenzzeiten, die miteinander abgestimmt werden. Die Arbeitszeit beträgt aber nicht 8 Vollzeitstunden am Tag! Sie müssen sich auf ein Mehr an freier Zeit einstellen, die Sie für sich und die Umsetzung Ihrer beruflichen Zielstellung einsetzen sollten!

Ja natürlich. In der Regel werden innerhalb von Sozialplänen gemäß Bundesurlaubsgesetz 20 Werktage aufs Jahr berücksichtigt.

Die Beratung innerhalb der Transferagentur erfolgt in der Regel in Räumlichkeiten des personalabgebenden Unternehmens; die Transfergesellschaft wird immer außerhalb des Betriebsgeländes des personalabgebenden Unternehmens in einem eigenen Beratungsbüro der BaronGeisler Management GmbH umgesetzt.

Ja, denn die Agentur für Arbeit nimmt sowohl Beratungs- als auch Vermittlungsleistungen wahr. Die Stellenangebote der Agentur für Arbeit unterliegen aber dem sog. „Zumutbarkeitsgrundsatz“. Darüber informieren wir Sie ausführlich im Rahmen von Mitarbeiterinformationen und Mitarbeitergesprächen.

Zielsetzung der Transfergesellschaft ist primär, dass Transfermitarbeiter eine für sich beruflich neue Perspektive erschließen- aufgabenbezogen und monetär. Die Transfergesellschaft recherchiert mit ihren Transfermitarbeitern gemeinsam nach potentiellen Arbeitgebern und kontaktiert diese im Rahmen der Direktansprache. Ob die erschlossene Vakanz für Sie die Perspektive bedeutet oder der Weg über ein attraktives Angebot von Personaldienstleistern entscheidet der Transfermitarbeiter immer für sich selbst. Zudem ist wichtig zu wissen, dass wir nicht in Beschäftigung drängen!!!

Innerhalb des Dreiseitgen Vertrages ist ein Bruttoentgelt hinterlegt. Dieses Bruttoentgelt wird vom ehemaligen Arbeitgeber benannt und enthält nur sozialversicherungspflichtige Bestandteile der ehemaligen Beschäftigung.

Dieses Bruttoentgelt ist innerhalb der Transferzeit maßgebend für die Bewertung, ob ein Stellenangebot, neben den fachlichen Erfordernissen, angemessen ist oder nicht. Strenggenommen ist jeder Betrag unterhalb der Bruttovergütung für den Transfermitarbeiter nicht zumutbar.

Nein! Sollten Sie nach Ablauf Ihres Vertrages mit der BaronGeisler Management GmbH in Arbeitslosigkeit einmünden, haben Sie volle Ansprüche auf die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und auf die Laufzeit des Arbeitslosengeldes. Hier wirkt sich Ihre Verweildauer in der Transfergesellschaft nicht negativ aus.

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Gender: Die gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der besseren Lesbarkeit und meint selbstverständlich alle Personen gleichermaßen.